In Deutschland haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bereits ab der Alarmierung, also schon auf dem Weg zur Wache, nach §35 Sonderrecht . Dieses dürfen sie jedoch weder durch ein blaues Blinklicht noch durch ein Einsatzhorn anzeigen. Abhilfe schaffen sie sich zum Beispiel mit einem Dachaufsetzer dieser wird jedoch nur selten von anderen Verkersteilnehmern wahrgenommen. Da ein blaues Blinklicht verboten ist und das gelbe Blinklicht bereits vergeben ist, währe eine grünes Blinklicht eine, für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen , gute Lösung um dem restlichen Verkehr ihr anliegen zu Verdeutlichen.
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Begründung:
In weiten Teilen der USA ist es bereits so, dass wenn man ein grün blinkendes Licht im Rückspiegel sieht, man an die Seite fährt um dem Fahrzeug Platz zu schaffen. Dank Aufklärungskampagnen in den Medien ist der Bevölkerung bewusst was dieses zu bedeuten hat. Hier ein Beispiel(www.youtube.com/watch?v=uCIU_tYifR0). Auch in Deutschland wäre ein ähnliches System möglich. Ein System das es Feuerwehrleuten ermöglicht schneller zu ihrer Wache zu gelangen, schneller am Einsatzort zu sein und Schaden zu verhindern.
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Quelle: Niklas Schneider (Plattform: openPetition)